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Entscheidungen vom FIS Kongress

Erstellt am: 04.06.2012 18:32 / sk

Neben den neuen Kalendern und der Entscheidung in Sachen Nordische Ski WM 2017, für die das finnische Lahti den Zuschlag bekam, gab es beim FIS Kongress in Korea auch einige interessante Entscheidungen mit direktem Einfluß auf den Sport:

 

Trainer können Anlauflänge mitbestimmen

 

Aus Gründen der Fairness und der Sicherheit kann die Jury – immer in Verbindung mit dem Wind/Gate System (Gate-Faktor » / Wind-Faktor ») – während eines laufenden Durchganges den Anlauf verlängern oder verkürzen, das ist nicht mehr neu. In Zukunft kann aber auch der verantwortliche Coach direkt ins Wettkampfgeschehen eingreifen.

 

Der verantwortliche Trainer hat unmittelbar vor jedem Sprung „seines“ Athleten die Möglichkeit den Anlauf für diesen Springer zu verkürzen. Zur Visualisierung dieses Vorganges besteht beispielsweise die Möglichkeit am Trainerstand einen „roten Knopf“ mit einer Kamera zu installieren. So wird für den TV Zuseher jede Anlaufverkürzung eines Trainers - inklusive Emotionen – direkt sichtbar. Zusätzlich soll es direkten Funkkontakt zwischen Trainer und dem Athlet am Start geben.

 

Damen starten auf Großschanze

 

Das Weltcup-Finale der Damen wird im kommenden Winter auf dem Holmenkollen (HS 134) in Oslo stattfinden. Hierzu gab der FIS Vorstand grünes Licht indem für das Weltcupfinale und bei einer Reduzierung des Starterfeldes auf 30 Athletinnen, die Freigabe für einen Start auf einer Großschanze gegeben wurde.

 

BMI bei Damen und Herren identisch

 

Für die Damen wurde der BMI (Body-Mass-Index ») von 20,5 auf 21 geändert. Somit ist der BMI für Damen und Herren jetzt identisch.

 

Anzüge enger

 

Wie bereits berichtet (Bericht: Neuer Sprunganzug »), werden die Anzüge in Zukunft deutlich enger geschnitten sein als bisher.

 

In Ausnahmefällen: Keramikanlaufspur auch im Winter

 

Es bedarf in jedem Fall einer Juryentscheidung, aber dennoch ist es eine aufsehenerregende Entscheidung, denn das war bis vor Kurzem noch undenkbar: In Zukunft darf im Winter in Ausnahmefällen (Juryentscheidung) auf einer künstlichen (beispielsweise Porzellan-) Anlaufspur angefahren werden.

 

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