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Sprunganzug

Der Sprunganzug hat sich in letzter Zeit zu einem Wettkampfgerät entwickelt. Um die Chancengleichheit zu wahren wurde Größe, Design und Dicke des Stoffes limitiert. 

Der Sprunganzug muss in allen Teilen aus demselben Stoff gefertigt und sowohl von innen nach aussen, als auch von aussen nach innen in gleichem Umfang luftdurchlässig sein. Der Anzug ist mit einem Reißverschluss in der Mitte an der Vorderseite, der 1,5 cm bis 5 cm über den Kragenansatz reichen muss, zu schliessen. Während des Sprunges muss der Reißverschluss vollkommen geschlossen sein. 

Der Anzug muss in allen Bereichen des Körpers anliegend sein. Die Masse des Anzuges müssen den Massen des Athleten in aufrechter Position mit einer Toleranz von zusätzlich mindestens 1 cm bis maximal 3 cm entsprechen (bei Frauen zusätzlich mindestens 2 cm und maximal 4 cm). Ausnahme ist eine maximale Toleranz von 10 cm des Anzugumfanges im Bereich des Sprungschuhes, beginnend von der anliegenden Stelle am Knie und verlaufend bis zum Hosenbeinende und muss aussen über den Schuh verlaufen. 

Die maximale Abweichung der Luftdurchlässigkeit des Skisprunganzuges von innen nach aussen oder von aussen nach innen darf 12 Liter nicht überschreiten.

Weitere Einschränkungen sind z.B.:

- Die Stoffdicke darf 6 mm nicht überschreiten und nicht geringer als 4 mm sein.
- Das Halsloch darf mit einem elastischen Saumband versehen werden
- Ab- und Aufnähen nach aussen, Falten und Polsterungen sind nicht erlaubt
- Nur eine fixierte Schlaufe pro Hosenbein ist erlaubt
- Die Ärmellänge muss den Unterarmknöchel erreichen. 
- Die Anzahl an Stoffteilen aus denen der Anzug zusammengestellt ist, ist limitiert

 

Links zum Thema:

Ausrüstungskontrolle - Sprunganzug »