01 | Deutschland | 978.8 | ||
02 | Norwegen | 975.2 | ||
03 | Österreich | 959.3 | ||
04 | Japan | 938.0 | ||
05 | Slowenien | 836.2 | ||
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Vermessung des Athleten
Der Athlet muss bis auf die Unterhose ausgezogen sein, barfuss, aufrecht stehend und in entspannter Haltung. Nur Slip (Typ von Unterhosen) ist bei den Messungen zugelassen.
A) Armlänge: wird in waagerechter Stellung beider Arme gemessen, von einer Position zwischen Brustmuskel und Rippenbogen bis zum Handgelenk (markierte Position am Ende der Elle – Griffelvorsatz (Processus styloideus ulnae).
B) Schritt: Vertikale Messung vom Boden bis zum Schritt (Aduktorenansatz). Die Beine sind dabei voll gestreckt, die Füsse 40 cm auseinander. Ferse, Knie, Becken, Schultern und Kopf sind gegen eine Wand zu pressen.
Dokumentation der Messwerte:
Körpergrösse (definiertes Messverfahren)
Schritt (siehe B, C)
Armlänge (siehe A)
Halsumfang
Fusslänge
Bei Nachmessungen werden nur Vergrösserungen der Werte akzeptiert.
Vermessung des Anzugs
Gemessen wird auf der Aussenfläche. Der Anzug muss faltenlos gestreckt sein. Der Anzug wird an den zu prüfenden Stellen markiert, eine parallele Markierung hat an den jeweiligen Körperpositionen am Athleten zu erfolgen. Feste Messpunkte werden vorgegeben bei der inneren Ärmellänge (siehe Messung A), bei der inneren Schrittlänge (siehe Messung B) und beim Schritt (siehe Messung C):
A) Innere Ärmellange (AL), gemessen entlang der inneren Ärmelnaht von der Armhöhle bis zum Ärmel-Ende und muss dem am Körper des Athleten gemessenen Wert abzüglich maximal 4 cm Bequemlichkeitstoleranz entsprechen.
B) Innere Schrittlänge (SL), gemessen entlang der inneren Schrittnaht vom Schrittkreuz (SX) bis zum unteren Saumende des Beinabschlusses und muss dem Körpermass entsprechen.
C) Schritt: Vertikale Messung vom Boden bis zum Schritt. Anzug und die Sprungschuhe sind angezogen und befestigt so wie vor dem Sprung. Die Füsse sind 40 cm auseinander, die Beine ausgestreckt. Der gemessene Wert muss genau jenem Wert entsprechen, der am Athleten im Schrittbereich gemessen wurde. Während der Kontrolle der Schrittlänge wird auch die Passform des Sprunganzuges kontrolliert.
D) Im Anzug muss an der Innenseite ein nichtdehnbares Band in der Breite von 2 – 4 cm und in der Dicke von maximal 2 mm eingenäht werden, direkt oberhalb von den Hüftknochen des Athleten horizontal rundum vom Reissverschluss bis zum Reissverschluss. Der gemessene Umfang des Anzugteiles über dem Band darf auch im gedehnten Zustand die entsprechenden Körpermaße nicht überschreiten.
Messung Achsel-Schulterbereich
Das Rundummass um Achsel-Schulter wird beim Anzug des Athleten in angezogenem Zustand bei 45 ° Abspreizung des gestreckten Armes vom Körper gemessen. Die Körpermasse des Athleten im Achsel-Schulterbereich werden auch bei 45 ° Abspreizung des gestreckten Armes vom Körper gemessen.
Wettkampfkontrolle
Jede Stelle am Anzug kann kontrolliert und mit der entsprechenden Stelle am Athleten verglichen werden. Gemessen werden Umfänge des Anzuges, einschliesslich Ärmel und Beine und des Körpers sowie der Extremitäten, 90 Grad zur jeweiligen Achse.
Trägt der Athlet den Anzug, muss er, wenn die Messung vorgenommen wird, seine Arme so ausstrecken, dass die Ellbogen 30 cm vom Körper entfernt und die Füsse 40 cm auseinander sind. Der Athlet muss aufrecht stehen und in entspannter Haltung sein.
Der Anzug muss in allen Bereichen des Körpers anliegend sein. Die Masse des Anzuges müssen den Massen des Athleten in aufrechter Position mit einer Toleranz von zusätzlich mindestens 1 cm bis maximal 3 cm entsprechen (bei Frauen zusätzlich mindestens 2 cm und maximal 4 cm). Ausnahme ist eine maximale Toleranz von 10 cm des Anzugumfanges im Bereich des Sprungschuhes, beginnend von der anliegenden Stelle am Knie und verlaufend bis zum Hosenbeinende und muss aussen über den Schuh verlaufen.
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