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Nationale Gruppe

Der veranstaltende nationale Skiverband kann bei zusätzlich zu den durch die Nationenquote startberechtigen Springern eine nationale Gruppe (bis zu 6 Athleten) für das offizielle Training und die Qualifikation nominieren. 

Wenn in einem Veranstalterland mehr als zwei Einzel-Wettkämpfe geplant sind, so ist der Nationale Verband des Veranstalterlandes nur zweimal berechtigt, eine Nationale Gruppe zu stellen (gilt nur für den Weltcup). Für Grand Prix-Bewerbe reduziert sich diese Berechtigung auf einen Wettkampf.