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Qualifikation

Qualifikation Skispringen

Der Qualifikationsdurchgang reduziert das Starterfeld auf 50 Wettkämpfer. Alle Wettkämpfer müssen am Qualifikationsdurchgang teilnehmen.

Für das Ergebnis zählt die erreichte Gesamtnote. Ein Springer, der 95 % der Höchstweite der sich zu qualifizierenden Athleten erzielt, dabei aber stürzte, hat das Recht, zusätzlich zu den 50 am Wettkampf teilzunehmen.

 

Qualifikation Skifliegen

Der Qualifikationsdurchgang reduziert das Starterfeld auf 40 Wettkämpfer. Alle Wettkämpfer müssen am Qualifikationsdurchgang teilnehmen.

Für das Ergebnis zählt die erreichte Gesamtnote. Sollten sich unter diesen 40 Athleten nicht bis zu vier oder mehr Athleten des Veranstalterlandes befinden, so ist diese Nation berechtigt, zusätzlich bis zu vier Athleten für den ersten Wertungsdurchgang anzumelden.

Ein Springer, der 95 % der Höchstweite der sich zu qualifizierenden Athleten erzielt, dabei aber stürzte, hat das Recht, zusätzlich zu den 40 am Wettkampf teilzunehmen. 

 

Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. zu wenig Trainingssprünge, Verän- derung des Anlaufes, Zeitmangel, schwierige Witterungsverhältnisse) ent- scheidet die Jury über die Durchführung eines Qualifikationsdurchganges.