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Gate-Faktor

Seit Sommer 2009 kann die Jury während eines Wettkampf- oder Qualifikationsdurchgangs die Anlauflänge verändern ohne dass dadurch ein Neustart notwendig wird. Dies dient dazu, der Jury die Möglichkeit zu geben besser auf sich verändernde Bedingungen reagieren zu können.

Auch die Trainer können die Anlauflänge für ihre Springer verändern, im Gegensatz zur Jury dürfen sie jedoch die Anlauflänge nur verkürzen, was vor allem der Sicherheit dienen soll. 

Um die Veränderung der Anlauflänge zu kompensieren, bekommen die nachfolgenden Springer, je nachdem ob verlängert oder verkürzt wurde, Punkte abgezogen oder addiert. Diese Punkte werden anhand einer speziellen Formel berechnet, die an jede Schanze individuell angepasst wird. 

Bei einer Anlaufverkürzung durch den Trainer, muss der Athlet dessen Anlauf verkürzt wurde mindestens 95% der Hillsize erreichen, gelingt das nicht, bekommt der Athlet für seinen Sprung nicht die durch die Verkürzung entstandene Gatekompensation gutgeschrieben.

Ein Meter Anlauflänge mehr auf einer Großschanze macht rund fünf Meter mehr in der Weite aus. Die Lukenabstände sind aber zumeist geringer, sie betragen bei vielen Schanzen 60 oder 70 cm. Wenn also 1 m Anlauflänge 5 m Sprungweite entsprechen, dann bedeutet eine Veränderung der Anlauflänge um 60 cm auch eine Veränderung in der Sprungweite von 60 % vom f-Wert.

Rechenbeispiele:

Wenn auf einer Großschanze Springer B aufgrund von einsetzendem Aufwind im Gegensatz zu Springer A von einer 50 cm tiefer gesetzten Luke anfährt, so sind seinem Punktwert weitere 4.5 Punkte hinzuzufügen (50 % von 1 m Anlauflänge/5 m Sprungweite sind 2.5 m x 1.8 Punkte (Punktwert für jeden gesprungenen Meter) = 4.5).

Fährt Springer C aufgrund von einsetzendem Rückenwind im Gegensatz zu Springer A von einer 50 cm höher gesetzten Luke an, so sind von seinem Punktwert 4.5 Punkte zu subtrahieren.